Allgemeine Geschäftbedingungen

Vertragsbedingungen Tauchschule Divetropolis (AGB)

Mit der Einreichung des unterschriebenen Anmeldeformulars für das betreffende Seminar, hat sich der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Der Unterzeichner ist mit den nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden. Er bestätigt dies per E-Mail, Fax oder Brief auf dem Anmeldeformular von der Tauchschule Divetropolis.

1.0 Abschluss

Mit der E-Mail/Fax/Brief- Bestätigung durch die Tauchschule Divetropolis ist das Seminar fest gebucht.

2.0 Zahlungsbedingungen

Mit der Bestätigung wird ein Drittel der Seminarkosten fällig. Die Restsumme ist spätestens bei Kursbeginn (dann in bar) zu entrichten. Die Bankverbindung wird mitgeteilt.

3.0 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen, die nicht in diesem Auftrag aufgeführt wurden, sind kein Bestandteil dieses Vertrages.

4.0 Mindestteilnehmerzahl

Die Tauchschule Divetropolis ist berechtigt, das vereinbarte Seminar abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. Die Absage muss dem Teilnehmer spätestens am 7. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Seminarbeginn per E-Mail, Fax oder Brief zugehen. Bereits geleistete Zahlungen wer- den unverzüglich an den Teilnehmer zurücküberwiesen.

5.0 Seminarbedingungen

Der Seminarleiter ist berechtigt Entscheidungen hinsichtlich Anfangs- und Endzeiten des Seminars nach Bedarf festzulegen. Der Seminarleiter ist im Bedarfsfall berechtigt, kurzfristig einen Vertreter einzusetzen. Online Unterricht ist möglich.

Alle Seminarteile werden gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Für die Präsentation der Inhalte ist der Seminarleiter zuständig.

Der Seminarleiter hat die Berechtigung, Personen die das Seminar stören oder behindern bzw. den Seminaranforderungen nicht genügen, vom Seminar auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung der Seminargebühr.

Einfluss von Alkohol führt auf Kosten des Schülers zum Ausschluss.

Nachteile aus nicht rechtzeitigem Erscheinen hat der Seminarteilnehmer selbst zu verantworten.

Die Seminarteilnehmer werden angehalten eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden bzw. Materialverlusten abzuschließen. Es besteht seitens der Tauchschule Divetropolis keine Haftung. Wir weisen hierbei insbesondere auf den Transport und die Lagerung von Ausrüstungs- und Wertgegenständen hin.

Der Seminarleiter ist berechtigt die Inhalte des Seminars zu ändern, falls ein Dozent ausfällt oder geplante Räumlichkeiten sowie eingeplante Vortragstechnik nicht zur Verfügung stehen, die nicht unter der Verwaltung der Tauchschule Divetropolis stehen.

Die Gaskosten trägt der Schüler für sich und den/die Tauchlehrer.

Die Tauchschule Divetropolis, vertreten durch den/die ausgebildeten PADI/CMAS/NASDS/RSTC Tauchlehrer, verpflichtet sich, die Tauchschüler in der Theorie sowie in der Praxis so auszubilden, dass es den von PADI/CMAS/NASDS/RSTC definierten Bestimmungen entspricht. In „prescriptive teaching“-Kursen (Selbststudium der Theorie) sind die gestellten Theorieaufgaben vor Kursbeginn zu lösen.

Der Tauchschüler verpflichtet sich:

Sofern die Fragen zum Gesundheitszustand nicht befriedigend beantwortet werden können, spätestens zu Kursbeginn ein ärztliches Attest vorzulegen, dass die Tauchtauglichkeit bestätigt.

Die Theorie im Selbststudium gelernt und alle Wiederholungsfragen beantwortet zu haben. Auf

eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen.

Das Ausbildungsmaterial, welches eigens für seinen Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu bezahlen.Vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten. Ohne Absage und bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler extra berechnet. Siehe Punkt 6

Tauchausrüstungen die in der Tauchschule für die Freiwasserausbildung ausgegeben wurden, sind dort am nächsten Werktag gespült und trocken wieder abzugeben. Achtung: Nasses Equipment verstocken im Kofferraum. Es entstehen Zusatzkosten für die Reinigung. Später abgelieferte Ausrüstung wird gemäß aktueller Verleihpreise extra berechnet.

Ausgeliehene Ausrüstung ist nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert persönlich abzugeben. Es ist darauf zu achten, dass nichts verloren geht. Der Tauchschüler haftet andernfalls persönlich für den entstandenen Schaden.

Den Tauchlehrer zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt werden sollte. Verlorene, mutwillig oder grob fahrlässig zerstörte Ausrüstung zu ersetzen. Den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Tauchkurses unbedingt zu folgen.

Die Tauchschule Divetropolis bzw. der vertretende Tauchlehrer behält sich vor, bei Missachtung der o.g. Punkte, den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.

Die von der Tauchschule Divetropolis organisierten Kurse im Sportauchen sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 30 Metern. Die organisierten Tauchgänge bei Tec Kursen sind mit max. Tiefe von 45 Metern.

Entstehende Tauchgebühren, Parkgebühren an den Freiwassertauchplätzen und sonstige andere Kosten (Gase) werden vom Teilnehmer und für den Tauchlehrer getragen. Mängel an den Tauchbasen, an denen die Freiwasserausbildung stattfindet sind dort direkt vorzutragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren. Sie obliegen weder den Pflichten der Tauchschule Divetropolis noch wird dafür eine Haftung übernommen. An-Abfahrten zu weit entfernen Tauchplätzen (z.B. gewünschter See) werden extra berechnet.

6.0 Tagesschulungen und Nachschulungen

Aufgrund der Buchung und Bezahlung eines Lehrtauchgang oder Tauchkurses besteht seitens des Teilnehmers ein Anspruch auf überprüfen und feststellen seiner Tauchfertigkeit. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Brevetierung oder Zertifizierung, sofern die Leistungen des Teilnehmers nicht den geforderten Prüfungsanforderungen entsprechen.

Sollte der Teilnehmer über das bei Kursbeginn vereinbarte Maß hinaus zusätzliches Training benötigen, um die jeweiligen Prüfungsanforderungen zu erfüllen, ist dies nicht in der Kursgebühr enthalten und muss gesondert bezahlt werden.

Durch den besonderen Aufwand bei der Tauchschulung und der daraus folgenden vor und Nachbereitung, wird nicht nach Stundensatz abgerechnet sondern nach 1⁄2 oder ganzen Schulungstagen. Die Tauchschule Divetropolis unterscheidet bei der Abrechnung nach Aufwand und Risiko des Lehrtauchganges. Die folgenden Abrechnungsbeträge entsprechen der Vergütung des Tauchlehrers, Zusatzkosten sind nicht enthalten und werden wie bei den Kursen separat abgerechnet.

1⁄2 Tagessatz Sporttauchausbildung 100,- Euro

Tagessatz Sporttauchausbildung 200,- Euro

1⁄2 Tagessatz Tec Ausbildung bis zum Normoxic Diver 200,- Euro

Tagessatz Tec Ausbildung bis zum Normoxic Diver 300,- Euro

Tagessatz Tec Ausbildung ab Normoxic Trimix Diver 400,- Euro

7.0 Rücktritt oder fernbleiben des Teilnehmers vom Seminar

Der Teilnehmer kann jederzeit von dem Seminar zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Die Tauchschule Divetropolis ist berechtigt eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen für das vereinbarte Seminar: ab dem 7. Tag vor Kursbeginn: 100%, davor: 50% vom Gesamtpreis.

Wir empfehlen den Abschluß einer Seminarrücktrittsversicherung (z. B. über www.erv.de)

Sollte ein Kursteilnehmer zu einem vorher vereinbarten Kurstermin verhindert sein muß das 7 Tage vorher angezeigt werden und es wird ein Ersatztermin vereinbart. Zeigt ein Teilnehmer das fernbleiben weniger als 7 Tage an wird ein Kostenpflichtige Termin nach Punkt 6 vereinbart.

8.0 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

9.0 Datensicherung

Auftragsbezogene, notwendige Daten (wie z. B. personenbezogene Daten, Passbild, gesundheitliche Tauchtauglichkeit) werden bei der Tauchschule Divetropolis gespeichert (nach Datenschutzrecht gem. Art. 13, 14 DSGVO) und an die Tauchsportverbände FST e.V. und „NASDS – National Association of Suba Diving Schools“ zur Zertifizierung / Brevetierung weitergeleitet.

10.0 Allgemeines

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von der Tauchschule Divetropolis schriftlich bestätigt worden sind.

Alle personenbezogenen Daten die der Tauchschule Divetropolis zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen gilt Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

Seminarversicherung

Die Seminar-Versicherung ist z. B.von: DIE EUROPÄISCHE Reiseversicherung

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