Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen Tauchschule Divetropolis (AGB)

Mit der Einreichung des unterschriebenen Anmeldeformulars für das betreffende Seminar/Kurs, hat sich der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Der Unterzeichner ist mit den nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden. Er bestätigt dies per E-Mail, Fax oder Brief auf dem Anmeldeformular von der Tauchschule Divetropolis.

1.0 Abschluss

Mit der E-Mail/Fax/Brief-Bestätigung ist das Seminar der Tauchschule Divetropolis fest gebucht.

2.0 Zahlungsbedingungen

Mit der Bestätigung E-Rechnung wird ein Drittel der Seminarkosten fällig. Die Restsumme ist spätestens bei Kursbeginn (dann in bar) zu entrichten. Die Bankverbindung wird mitgeteilt.

3.0 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen, die nicht in diesem Auftrag aufgeführt wurden, sind kein Bestandteil dieses Vertrages.

4.0 Mindestteilnehmerzahl

Die Tauchschule Divetropolis ist berechtigt, das vereinbarte Seminar abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. Die Absage muss dem Teilnehmer spätestens am 7. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Seminarbeginn per E-Mail, Fax oder Brief zugehen. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich an den Teilnehmer zurücküberwiesen.

5.0 Seminarbedingungen

Der Seminarleiter ist berechtigt Entscheidungen hinsichtlich Anfangs- und Endzeiten des Seminars nach Bedarf festzulegen. Der Seminarleiter ist im Bedarfsfall berechtigt, kurzfristig einen Vertreter einzusetzen. Online Unterricht ist möglich.

Alle Seminarteile werden gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Für die Präsentation der Inhalte ist der Seminarleiter zuständig. Der Seminarleiter hat die Berechtigung, Personen, die das Seminar stören oder behindern bzw. den Seminaranforderungen nicht genügen, vom Seminar auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung der Seminargebühr.

Einfluss von Alkohol führt auf Kosten des Schülers zum Ausschluss. Nachteile aus nicht rechtzeitigem Erscheinen hat der Seminarteilnehmer selbst zu verantworten. Die Seminarteilnehmer werden angehalten eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden bzw. Materialverlusten abzuschließen. Es besteht seitens der Tauchschule Divetropolis keine Haftung. Der Seminarleiter ist berechtigt die Inhalte des Seminars zu ändern, falls ein Dozent ausfällt oder geplante Räumlichkeiten sowie eingeplante Vortragstechnik nicht zur Verfügung stehen, die nicht unter der Verwaltung der Tauchschule Divetropolis stehen.

Die Gaskosten trägt der Schüler für sich und den/die Tauchlehrer.

Die Tauchschule Divetropolis, vertreten durch den/die ausgebildeten Tauchlehrer, verpflichtet sich, die Tauchschüler in der Theorie sowie in der Praxis so auszubilden, dass es den von Verband definierten Bestimmungen entspricht. In „prescriptive teaching“-Kursen (Selbststudium der Theorie) sind die gestellten Theorieaufgaben vor Kursbeginn zu lösen. Der Kurs muss vom Tauchschüler nach 6 Monaten abgeschlossen sein.

Der Tauchschüler verpflichtet sich:

Sofern die Fragen zum Gesundheitszustand nicht befriedigend beantwortet werden können, spätestens zu Kursbeginn ein ärztliches Attest vorzulegen, dass die Tauchtauglichkeit bestätigt. Die Theorie im Selbststudium gelernt und alle Wiederholungsfragen beantwortet zu haben. Auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen. Das Ausbildungsmaterial, welches eigens für seinen Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu bezahlen. Vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten. Ohne Absage und bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler extra berechnet. Siehe Punkt 6. Nach dem Open Water Diver/CMAS 1 Stern (Anfängerkurs) hat jeder Tauchschüler eine eigene Ausrüstung. Tauchausrüstungen werden am See gemietet, diese bezahlt der Kursteilnehmer.

Die von der Tauchschule Divetropolis organisierten Tauchgänge / Kurse sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 30 Metern. Entstehende Tauchgebühren bzw. Parkgebühren an den Freiwassertauchplätzen und sonstige andere Kosten werden vom Teilnehmer selbst getragen (auch für den Ausbilder). Bei Tauchlehrerkursen trägt alle Kosten der Kandidaten (auch für den Ausbilder). Mängel an den Tauchbasen, an denen die Freiwasserausbildung stattfindet, sind dort direkt vorzutragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren. Sie obliegen weder den Pflichten der Tauchschule Divetropolis noch wird dafür eine Haftung übernommen.

6.0 Tagesschulungen und Nachschulungen

Aufgrund der Buchung und Bezahlung eines Lehrtauchgang oder Tauchkurses besteht seitens des Teilnehmers ein Anspruch auf überprüfen und feststellen seiner Tauchfertigkeit. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Brevetierung oder Zertifizierung, sofern die Leistungen des Teilnehmers nicht den geforderten Prüfungsanforderungen entsprechen.

Sollte der Teilnehmer über das bei Kursbeginn vereinbarte Maß hinaus zusätzliches Training benötigen, um die jeweiligen Prüfungsanforderungen zu erfüllen, ist dies nicht in der Kursgebühr enthalten und muss gesondert bezahlt werden.

Durch den besonderen Aufwand bei der Tauchschulung und der daraus folgenden vor und Nachbereitung, wird nicht nach Stundensatz abgerechnet, sondern nach 1⁄2 oder ganzen Schulungstagen. Die Tauchschule Divetropolis unterscheidet bei der Abrechnung nach Aufwand und Risiko des Lehrtauchganges. Die folgenden Abrechnungsbeträge entsprechen der Vergütung des Tauchlehrers, Zusatzkosten sind nicht enthalten und werden wie bei den Kursen separat abgerechnet.

1⁄2 Tagessatz Sporttauchausbildung 100,- Euro (betrifft auch die erneute schriftliche Prüfung)

Tagessatz Sporttauchausbildung 200,- Euro

1⁄2 Tagessatz Tec Ausbildung bis zum Normoxic Diver 150,- Euro

Tagessatz Tec Ausbildung bis zum Normoxic Diver 250,- Euro

Tagessatz Tec Ausbildung ab Normoxic Trimix Diver 400,- Euro

7.0 Rücktritt oder fernbleiben des Teilnehmers vom Seminar

Der Teilnehmer kann jederzeit von dem Seminar zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Tauchschule Divetropolis ist berechtigt eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen für das vereinbarte Seminar: ab dem 6. Tag vor Kursbeginn: 100%, davor: 50% vom Gesamtpreis.

Wir empfehlen den Abschluß einer Seminarrücktrittsversicherung (z. B. über www.erv.de)

Sollte ein Kursteilnehmer zu einem vorher vereinbarten Kurstermin verhindert sein muss das 7 Tage vorher angezeigt werden und es wird ein Ersatztermin vereinbart. Zeigt ein Teilnehmer das Fernbleiben weniger als 7 Tage an wird ein kostenpflichtiger Termin nach Punkt 6 vereinbart.

7.1 

Termine, Terminänderungen und Absagen durch den Anbieter

(1) Die vereinbarten Kurstermine für Einzelkurse sind verbindlich.

(2) Der Kunde hat das Recht, einen vereinbarten Kurstermin bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin einmalig kostenfrei zu verschieben. Die Mitteilung über die Terminänderung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

(3) Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 14 Tage vor dem Termin, bei mehr als einer Terminänderung oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen verfällt der Anspruch auf den vereinbarten Termin. In diesen Fällen wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig bzw. ein Ersatztermin nur gegen erneute Zahlung berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund (z. B. bei akuter Erkrankung des Kursleiters oder höherer Gewalt) kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden können, wird eine bereits gezahlte Kursgebühr für den betroffenen Termin vollumfänglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8.0 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

9.0 Datensicherung
Auftragsbezogene, notwendige Daten (wie z. B. personenbezogene Daten, Passbild, gesundheitliche Tauchtauglichkeit) werden bei der Tauchschule Divetropolis gespeichert (nach Datenschutzrecht gem. Art. 13, 14 DSGVO) und an die Tauchsportverbände zur Zertifizierung / Brevetierung weitergeleitet.

Bildrechte / Newsletter

Abtretung der Bildrechte der im Rahmen meines Tauchkurses entstandenen Fotos und Videos an die Tauchschule Divetropolis/ Manfred Erhardt. Ich habe keine Einwände gegen die Veröffentlichung im Internet oder auf den Webseiten des Tauchschule Divetropolis. Weiterhin erhalte ich den monatlichen Newsletter des Tauchschule Divetropolis.

10.0 Allgemeines

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von der Tauchschule Divetropolis schriftlich bestätigt worden sind. Alle personenbezogenen Daten die der Tauchschule Divetropolis zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen gilt Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

Wir empfehlen eine Seminarversicherung

Die Seminarversicherung ist z. B. von: DIE EUROPÄISCHE Reiseversicherung

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